Quelle: Stabsstelle 0030
Liebe Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund,
wir, die Stabsstelle 0030 - Selbstverwaltungsbüro, haben hier alles Wissenswerte rund im Ihr Ehrenamt zusammengetragen.
Neben fachlichen und organisatorischen Informationen finden Sie auch Hinweise aus unserer Buchhaltung sowie dem Bereich für Seminarplanung. Auch diverse Vordrucke, die Sie in der Zusammenarbeit mit uns benötigen, stehen zum Download bereit.
Viele Informationen, die wir Ihnen bisher per Mail zugeschickt haben, werden wir künftig ausschließlich hier einstellen. Selbstverständlich erhalten Sie bei Veränderungen einen kurzen Hinweis per Mail.
Dieses Portal befindet sich im Aufbau und soll sukzessive weiterentwickelt und ausgebaut werden. Deshalb finden Sie an der einen oder anderen Stellen auch noch "Baustellen". Sollten Sie also bestimmte Informationen vermissen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir wollen, dass Sie sich mit diesem Portal zu jeder Zeit die Unterstützung "holen" können, die Sie benötigen.
Viel Spaß beim Nutzen und Stöbern und vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Selbstverwaltungsbüro
News & Aktuelles
Hinweis: Unter der Rubrik "Fachliches/Sonstiges" wurden verschiedene Links eingestellt.
Hier finden Sie auch, wie Sie anhand der PANR erkennen können, welcher RV-Träger zuständig ist.
23.04.: Personeller Engpass bei der Fachbetreuung
Krankheitsbedingt stehen in der Woche vom 28.04. bis 02.05. leider nur zwei Fachberater*innen zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen daher, uns eine Mail mit der Schilderung Ihres Anliegens und der Telefonnummer, unter der wir Sie zurückrufen können, zu schicken.
Wir werden versuchen, Sie schnellstmöglich zurückzurufen.
NEU (04.04.): Rundschreiben 01/2025
Letztes Rundschreiben
Freiwillige Beiträge für 2024
Diese konnten noch bis zum 31.03.2025 gezahlt werden.
!!! Ausreichend für die Fristwahrung war eine Antragstellung (formlos oder mit V0060) bis zum 31.03.2025.
Warum weniger Netto-Rente ab März?
Der veränderte Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentenbezieher wirkt sich erst zwei Monate später aus: Der Krankenkassenbeitrag wird somit erst mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben und eine entsprechend geringere Rente überwiesen.
Näheres zur Erhöhung des KV-Zusatzbeitrags ab 2025 erfahren Sie hier.
Was heißt das für Rentnerinnen und Rentner?
Es betrifft Rentenbeziehende, wenn sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind.
Die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zum 1. Januar 2025 wirkt sich bei diesen zeitversetzt erst ab März 2025 aus.
Im Januar und Februar 2025 wurden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet.
Die Information über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages erhalten Rentenbeziehende mit dem Kontoauszug ihrer Bank.
eAntrag - Letzte Meldungen
eAntrag - letztes Update
Seit dem 20.01.2025 stand Ihnen das Update auf Version 5.6.0 der eAntrag/Expertenversion zur Verfügung.
Um Komplikationen zu vermeiden, empfahlen wir Ihnen wieder, vorher alle offenen Anträge abzuschließen.
Die alte Version 5.5.2 war bis zum 28.02.2025 lauffähig.
Nur bis dahin konnten Sie mit der alten Version arbeiten und die Aktualisierung durchführen.
Zusammenfassung der Neuerungen der Version 5.6
Aktualisierte Informationen zur dynamischen Fragestellung
(Diese wurden im Portal auch unter der Rubrik eAntrag eingestellt.)
Hilfevideos zur Installation von eAntrag und zum Einfügen digitaler Anlagen sind unter der Rubrik eAntrag - Handbücher/Videos eingestellt.
Störungen bei eAntrag und der Versichertenberatersuche im Internet
Es können weiterhin Störungen in eAntrag/Expertenversion und dem VB Portal auftreten. Eine endgültige Entwarnung können wir derzeit nicht geben.
Sie können aber wie gewohnt mit der eAntrag/Expertenversion offline arbeiten. Zwischenzeitlich auftretende Störungen beim Zugriff oder beim Senden bitten wir zu entschuldigen.
Des Weiteren sind im Internet auf der Seite Beratung buchen und suchen aktuell Namen mehrfach veröffentlicht. An dieser Fehlerbehebung wird ebenfalls gearbeitet.
Wenn die Störungen endgültig behoben sind, werden wir erneut informieren.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Versand von Kennwörtern für eAntrag/Expertenversion per Cryptshare
Bei Sperrungen in eAntrag/Expertenversion bzw. dem VB-Portal können Sie ab sofort ein neues Startkennwort auf sicherem Wege per E-Mail erhalten. Darüber wurden Sie per E-Mail am 21.10.2024 informiert.
Die Anleitung zur Anforderung eines neues Startkennwortes finden Sie hier.
Bei Aufforderungen zur Passwortänderung gilt die bisherige Vorgehensweise.
Keine echten VSNR für das Üben in eAntrag!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass für das Üben mit dem Programm eAntrag keine echten Versicherungsnummern verwendet werden dürfen.
Denn das Anlegen eines Antrages wird bei der Rentenversicherung im Versicherungskonto protokolliert!
Sollten Sie im Programm eAntrag das Anlegen eines Antrages üben wollen, so tun Sie dies bitte ausschließlich unter Anlage eines Antrages nur mit Geburtsdatum.
2025: Zahlen, Tabellen, aktuelle Werte
Zahlen und Tabellen 2025 - 1. Halbjahr
Zur Broschüre gelangen Sie hier.
Aktuelle Werte ab 01/2025
Diese finden Sie hier.
Alle Jahre wieder...
Erhalten viele Rentenbeziehende einen neuen Rentenbescheid wegen der Neuberechnung der Rente ab dem 01.01.
Grund ist die Überprüfung der Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag nach § 97a Absatz 5 SGB VI.
Erwerbsminderungsrenten: Letzte Meldungen
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (07/2024)
Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Zur FAQ-Liste auf der Homepage der DRV gelangen Sie hier.
Wie soll die Umsetzung erfolgen?
Bitte lesen Sie hier die Ausführungen auf der Internetseite der DRV Bund.
Erstmalig am 18.07.2024 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags, dann zwischen 10. - 20. eines Monats getrennt von der Rente und unabhängig davon, ob die Rente vor- oder nachschüssig zu zahlen ist.
Auf dem Bankkontoauszug wird er als "Rentenzuschlag" dargestellt.
Die Bescheide sind auf den 12.07.2024 datiert und es sind die Trägerangaben der zuständigen Rentenversicherung hinterlegt.
Wie sieht ein solcher Bescheid aus? Hier finden Sie ein Muster.
Arbeitserprobung:
Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf
Seit Jahresbeginn können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden. In einem Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten bleibt der Rentenanspruch unabhängig vom zeitlichen Umfang der ausgeübten Erwerbstätigkeit bestehen.
Rentnerinnen und Rentner, die ausprobieren wollten, ob ihnen die Wiederaufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit möglich ist, liefen bisher Gefahr, dadurch Ihren Rentenanspruch zu verlieren. Es kam daher nur selten zu einer Wiedereingliederung von Betroffenen in den Arbeitsmarkt.
Durch die nun geschaffene Möglichkeit, probeweise eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder den zeitlichen Umfang einer bereits ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, ohne dass der Rentenanspruch dadurch entfällt, werden für die Betroffenen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt verbessert. Der Erprobungszeitraum beträgt regelmäßig sechs Monate. Während dieser Zeit bleibt der Rentenanspruch bestehen. War der Eingliederungsversuch erfolgreich und die Erwerbstätigkeit wird dauerhaft ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente für die Zukunft weiter zu zahlen ist. Eine Rückforderung für die Vergangenheit erfolgt nicht.
Erwerbsminderungsrentner, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten wollen, sollten ihren Rentenversicherungsträger vorab über den zeitlichen Umfang der Arbeit, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst informieren. Der durch die Erwerbstätigkeit erworbene Verdienst wird so wie bisher beim Überschreiten bestimmter Grenzen auf die Erwerbminderungsrente angerechnet. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt diese Grenze aktuell bei 18.558,75 Euro, bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 37.117,50 Euro. Eine individuell höhere Grenze kann sich beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben und ist abhängig von der Höhe des vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Verdienstes.
Das Faltblatt mit mehr Informationen finden Sie hier.
Unterstützung gesucht
In Ihrem Wahlkreis fehlen Versichertenberater*innen?
(Ob in Ihrer Region noch Plätze frei sind, können Sie bei Ihrem Listenvertreter in Erfahrung bringen.)
Dann schauen Sie doch bitte mal in diesem Portal in der Rubrik "Ehrenamt/Werbung" nach.
Vielleicht helfen die neuen Plakate und der aktualisierte Flyer dabei, Interessenten und künftige Amtskolleg*innen zu finden.
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