Deutsche Rentenversicherung

Aufgaben

  • Das Amt der Versichertenberaterin / des Versichertenberaters (VB) ist ein Ehrenamt.
  • Die VB nehmen eine Mittlerstelle zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Versicherten ein.
  • Die VB nehmen bei ihrer Beratungstätigkeit die gesetzlichen Aufgaben der Rentenversicherungsträger wahr und erteilen den Versicherten Auskünfte und sind insbesondere bei der Ausfertigung von Leistungsanträgen behilflich.

(Siehe unter anderem §61 der Satzung der DRV Bund)

 

 

Gemeinsam Anpacken zum Wohle der Versichertengemeinschaft...

Baustelle